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Richtlinie zu Vielfalt, Gleichbehandlung und Inklusion

Richtlinie zu Vielfalt, Gleichbehandlung und Inklusion

Compliance ist jedermanns Verantwortung

verabschiedet vom Vorstand der FamiCord AG am 28. März 2025, gültig ab 1. April
2025.

Zweck

Der Zweck dieser Richtlinie ist es, eine Unternehmenskultur zu fördern, die darauf ausgerichtet ist, alle Formen von Diskriminierung und Vorurteilen zu überwinden und den Arbeitsplatz zu einem gerechten und integrativen Umfeld zu machen, in dem alle Dimensionen der Vielfalt Raum finden und Wert schaffen können. Ein Umfeld, in dem sich jeder frei fühlt, sich selbst zu sein, seine Meinung zu sagen und auf seine Weise nach besten Kräften einen Beitrag zu leisten.

1. Einleitung

Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion sowie die Achtung der Menschenrechte sind grundlegende Elemente der Unternehmenskultur der FamiCord AG Capital Group und Säulen unseres Wertesystems. Vielfältige, gleichberechtigte und inklusive Teams sind kreativer und innovativer, da sich die Mitglieder gegenseitig zu neuen Denk- und Handlungsweisen inspirieren und Gleichberechtigung sicherstellt, dass alle fairen Zugang zu Ressourcen und Chancen haben, sodass sie ihr Potenzial voll ausschöpfen können.

In allen Unternehmen der Capital Group möchten wir den Menschen die Möglichkeit geben, das Beste aus sich herauszuholen und ihr volles Potenzial zu entfalten. Jeder muss sich frei fühlen, sich selbst zu sein, seine Meinung zu sagen und sein Bestes zu geben. Um dies zu ermöglichen, verpflichten wir uns, den Wert jedes Einzelnen zu fördern und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das von Respekt, Zusammenarbeit und Inklusion geprägt ist.

Ein Umfeld, das die Würde und Vielfalt aller Menschen respektiert. Wir sind uns der Bedeutung des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte in allen Unternehmen der Capital Group bewusst.

Wir verpflichten uns, jegliche Form von Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer/rassischer Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, körperlicher Leistungsfähigkeit und Neurodiversität, Nationalität, kultureller Herkunft, Religion, Familienstand oder sozioökonomischer Situation zu unterbinden.

Unsere Führungskräfte sind dafür verantwortlich, mit gutem Beispiel voranzugehen und Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion im gesamten Unternehmen zu fördern. Von ihnen wird erwartet, dass sie Vielfalt stärken, Gerechtigkeit in allen Systemen und Prozessen schaffen, ein inklusives Umfeld fördern, unrechtmässiges diskriminierendes Verhalten ahnden und sicherstellen, dass Initiativen für Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion in alle Aspekte unserer Geschäftstätigkeit integriert werden. Diese Richtlinie orientiert sich an wichtigen Menschenrechtsstandards und -richtlinien, darunter die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die in den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Standards für menschenwürdige Arbeit.

Wir verpflichten uns, den Wert jedes Einzelnen anzuerkennen und einen Arbeitsplatz zu schaffen, an dem Respekt, Zusammenarbeit und Inklusion grossgeschrieben werden.

2. Gleichberechtigung

Diese Richtlinie zu Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion (Diversity, Equity & Inclusion, DE&I) gilt für alle Mitarbeiter der FamiCord AG Capital Group und legt die Grundsätze und Verpflichtungen fest, anhand derer die Gruppe DEI im gesamten Unternehmen vorantreiben wird.

3. Definitionen

Vielfalt – bezieht sich auf die unterschiedlichen Merkmale und Eigenschaften, die jeden Menschen einzigartig machen. Dazu gehören Geschlecht, Alter, ethnische/rassische Herkunft, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, körperliche Fähigkeiten und Neurodiversität, Nationalität, kulturelle Herkunft, Religion, Familienstand oder sozioökonomische Situation.

Gerechtigkeit – bedeutet, fair und unvoreingenommen zu sein, Prozesse, Systeme und Umgebungen an die individuellen Bedürfnisse jedes Einzelnen anzupassen und zu verändern, Hindernisse zu beseitigen und es jedem zu ermöglichen, seine persönlichen Ziele zu erreichen und sein volles Potenzial auszuschöpfen;

Inklusion – umfasst die Schaffung eines Arbeitsumfelds, in dem sich alle willkommen, respektiert, unterstützt und für ihre einzigartigen Eigenschaften und vielfältigen Talente geschätzt fühlen. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung kooperativer Arbeitsmethoden und der konsequenten Umsetzung inklusiver Verhaltensweisen, die den Einzelnen ermutigen, sich bei der Arbeit so zu geben, wie sie sind.

FamiCord AG Capital Group – (in diesem Dokument auch „Capital Group” oder „Gruppe” genannt) bezeichnet die Muttergesellschaft FamiCord AG und die Gruppe von juristischen Personen, die unter der gemeinsamen direkten oder indirekten Kontrolle der FamiCord AG stehen;

Mitarbeiter – bezeichnet jede Person, die von der Gruppe für die Erbringung von Arbeitsleistungen beschäftigt wird, unabhängig von ihrem Vertragsverhältnis oder der Art ihrer Beschäftigung. Dazu gehören Personen, die direkt oder über einen Vermittler auf unbefristeter, befristeter, Vollzeit- oder Teilzeitbasis beschäftigt werden, sowie Direktoren, Auftragnehmer, Auszubildende, Praktikanten, Selbstständige, Berater und Mitglieder des Verwaltungsrats;

Arbeitsplatz – bezeichnet jede physische, entfernte oder virtuelle Umgebung, in der Mitarbeiter ihre Aufgaben erfüllen, interagieren oder an Aktivitäten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit innerhalb der Gruppe teilnehmen. Dazu gehören unter anderem Büros, Niederlassungen, Werke und andere arbeitsbezogene Orte. Dies umfasst auch Geschäftsreisen, Besprechungen, Schulungen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gruppe, unabhängig vom geografischen Standort oder der rechtlichen Zuständigkeit;

Dritte – bezeichnet alle Personen oder Organisationen, die nicht bei der Gruppe beschäftigt sind, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Lieferanten, Kunden, Berater, Partner, Aktionäre und andere externe Interessengruppen, die mit den Mitarbeitern der Gruppe am Arbeitsplatz interagieren;

Diskriminierung – bedeutet die unterschiedliche oder weniger günstige Behandlung einer Person oder einer Gruppe aufgrund von Merkmalen, die nicht mit der Leistung oder den Anforderungen der Tätigkeit zusammenhängen, oder das Versäumnis, systemische Hindernisse zu beseitigen, die einen gleichberechtigten Zugang zu Chancen verhindern. Solche Merkmale sind in der Regel in nationalen und internationalen Gesetzen definiert und umfassen unter anderem Geschlecht, Alter, ethnische oder rassische Herkunft, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, körperliche Fähigkeiten, Neurodiversität, Nationalität, kultureller Hintergrund, Religion, Familienstand, Schwangerschaft und Mutterschaft sowie sozioökonomischer Status.

Beispiele für arbeitsbezogene Aktivitäten, bei denen Diskriminierung auftreten kann, sind unter anderem Einstellung, Vergütung, Beförderung, Leistungsbewertung, Zugang zu Fortbildung und Weiterbildung, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie andere beschäftigungsbezogene Entscheidungen.

Belästigung – ist definiert als jedes unerwünschte verbale, körperliche oder nonverbale Verhalten moralischer, sexueller oder anderer Art, das entweder die Absicht hat oder die Wirkung hat, die Würde einer Person zu verletzen oder ein einschüchterndes, feindseliges, erniedrigendes, demütigendes oder beleidigendes Umfeld für diese Person zu schaffen.

Beispiele für Belästigung sind abwertende Nachahmungen einer Person, sexuelle Annäherungsversuche oder unangemessene Kommentare, Verspottung der Auswirkungen einer Behinderung, respektlose oder erniedrigende Bemerkungen, rassistische, beleidigende oder erniedrigende Gesten oder Bilder, die Verwendung homophober, transphober oder biphobischer
Sprache, die Verspottung der Religion oder Weltanschauung einer Person sowie das Teilen oder Zeigen beleidigender Materialien in physischen oder digitalen Räumen.

Mobbing – bezeichnet jedes unerwünschte Verhalten einer Person oder einer Gruppe, das beleidigend, einschüchternd, böswillig oder verletzend ist. Dazu gehört auch der Missbrauch oder die missbräuchliche Ausübung von Macht, die eine andere Person untergräbt, demütigt oder ihr körperlichen oder seelischen Schaden zufügt.

Beispiele für Mobbing am Arbeitsplatz sind unter anderem ständige unbegründete Kritik an der Arbeit einer Person, das Verbreiten böswilliger Gerüchte, wiederholte Herabwürdigung einer Person in Besprechungen, die absichtliche Zuweisung einer unangemessen hohen Arbeitsbelastung oder das Posten erniedrigender, beleidigender oder bedrohlicher Kommentare oder Fotos in sozialen Medien oder anderen digitalen Plattformen.

4. Grundprinzipien

Diese Richtlinie basiert auf den folgenden Grundprinzipien, die für alle Prozesse und Verfahren innerhalb der Gruppe gelten.
Diese Grundsätze sind insbesondere für HR-Prozesse relevant, darunter unter anderem die Einstellung, Entwicklung, Leistungsbeurteilung und -förderung, Aufstiegsmöglichkeiten, Nachfolgeplanung, Vergütung, Elternschutz, Weiterbildungsmöglichkeiten, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Arbeitszeiten und Ruhezeiten.

Vielfalt respektieren

Die Gruppe verpflichtet sich zu Nulltoleranz gegenüber jeglicher Form von Diskriminierung. Die Gruppe verpflichtet sich, Chancengleichheit und faire Behandlung für alle Personen zu gewährleisten und dabei die geltenden nationalen und internationalen Gesetze einzuhalten, einschliesslich aller gesetzlich zulässigen Ausnahmen, die durch diese Vorschriften erlaubt sind.

Null Toleranz gegenüber jeglicher Form von Belästigung, Mobbing, Verfolgung, Beleidigung und unangemessenem Verhalten

Die Gruppe verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber allen Formen von Belästigung, Mobbing, Gewalt, Drohungen, Diskriminierung, Machtmissbrauch und Ausnutzung von Krisensituationen. Dazu gehören Mobbing, böswilliges Verhalten und andere Verhaltensweisen, die die Würde anderer verletzen oder ein feindseliges oder beleidigendes Umfeld schaffen.
Die Gruppe ist bestrebt, solche Verhaltensweisen durch Aufklärung, Sensibilisierung und Meldemechanismen zu verhindern und sicherzustellen, dass alle Vorfälle unverzüglich, fair und unter vollständiger Wahrung der Vertraulichkeit behandelt werden.

Wertunterschiede

Anerkennung und Wertschätzung der Vielfalt durch die Förderung eines Umfelds, in dem sich alle sicher, integriert und befähigt fühlen, ihre einzigartigen Perspektiven und Ideen einzubringen.
Die Gruppe ist ständig bestrebt, eine Kultur der Zusammenarbeit, des Respekts und der Offenheit zu schaffen, in der die freie Äusserung von Ideen, insbesondere unkonventioneller, kreativer oder innovativer Ideen, gefördert wird. Wir sind uns bewusst, dass nicht jede Idee oder Perspektive immer gültig ist, aber ein offener Dialog und das Hinterfragen unterschiedlicher Ansichten sind für Wachstum und Innovation unerlässlich.

Sicherstellung und Förderung einer fairen Behandlung und Chancengleichheit

Die Gruppe ist ein Arbeitgeber, der Chancengleichheit fördert und sich dafür einsetzt, dass alle beschäftigungsbezogenen Entscheidungen – einschliesslich Einstellung, Entwicklung, Beförderung und Vergütung – fair und ohne Diskriminierung oder Voreingenommenheit getroffen werden. Alle Mitarbeiter müssen unabhängig von ihren persönlichen Eigenschaften und Merkmalen fair behandelt werden und gleiche Chancen erhalten.
Erfolg ist eine gemeinsame Leistung – jeder sollte nach besten Kräften dazu beitragen und Verantwortung für die Erreichung der gemeinsamen Ziele zum Wohle des gesamten Konzerns übernehmen.

Bewusstsein für unbewusste Vorurteile fördern

Förderung von Möglichkeiten zur Identifizierung und Minimierung unbewusster Vorurteile gegenüber einer oder mehreren Personengruppen oder Einzelpersonen am Arbeitsplatz.

Wir erkennen den Wert von Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion an und setzen uns kontinuierlich für die Schaffung einer sicheren, fairen und inklusiven Kultur ein.

5. Richtlinien

DE&I-Strategie (Diversity, Equity & Inclusion)

Unser globaler Ansatz für Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion basiert auf internen und externen Perspektiven, globalen Benchmarks und dem kontinuierlichen Feedback unserer Mitarbeiter.

Die Strategie basiert auf drei miteinander verbundenen Säulen, die zusammenwirken, um eine sinnvolle Wirkung zu erzielen.

Bei der FamiCord AG Capital Group:
1. pflegen wir ein integratives Umfeld, das es den Mitarbeitern ermöglicht, ihr authentisches Selbst zum Ausdruck zu bringen, und in dem Teams ihr kreatives Potenzial voll entfalten können;
2. schaffen wir eine Arbeitskultur, in der Vielfalt nahtlos in die täglichen Abläufe und Entscheidungsprozesse integriert ist;
3. suchen wir kontinuierlich nach innovativen Ansätzen, um mit der breiteren Gemeinschaft in Kontakt zu treten und sie positiv zu beeinflussen.

Unser Ziel ist es, Vielfalt zu fördern und eine integrative Kultur zu schaffen, indem wir ein anpassungsfähiges Inklusionskonzept umsetzen, das lokale Besonderheiten und nationale Prioritäten anerkennt und respektiert.

Das Group Inclusion Model umfasst fünf wesentliche Komponenten, die zusammen einen umfassenden Rahmen für die Förderung der Inklusion und die Unterstützung der Mitarbeiterentwicklung bilden:

  1. Organisationskultur – Schaffung eines Umfelds, in dem Inklusion und Vielfalt integraler Bestandteil der täglichen Werte und Handlungen sind;
  2. Individuelles Bewusstsein und Kompetenzen im Bereich DE&I – Befähigung der Mitarbeiter durch das Vermitteln von Wissen und Kompetenzen, die erforderlich sind, um Vielfalt anzunehmen und Inklusion zu fördern;
  3. Emotionale Intelligenz – Förderung von Empathie und Selbstbewusstsein, um stärkere, inklusivere Beziehungen aufzubauen;
  4. Inklusive Führung – Befähigung von Führungskräften, sich für Inklusion einzusetzen und Verhaltensweisen vorzuleben, die vielfältige Teams inspirieren;
  5. Unterstützende Systeme – Einführung von Richtlinien, Prozessen und Tools, die Chancengleichheit gewährleisten und Inklusion auf allen Ebenen ermöglichen.

Wir sind uns bewusst, dass Diskriminierung in verschiedenen Bereichen des Arbeitslebens auftreten kann. Mit unserer DEI-Strategie und insbesondere unserem Inklusionsmodell verpflichten wir uns, diesem Risiko proaktiv entgegenzuwirken.
Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Vielfalt und Inklusion fest in unseren Geschäftsabläufen verankert und in jede Phase der beruflichen Laufbahn eines Mitarbeiters in der Gruppe integriert sind:

Von der Personalbeschaffung und Vergütung über Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Mutterschaft, Arbeitsplatzsicherheit, Aufgabenverteilung, Schulungen, Leistungsbewertungen, Karriereentwicklung, Gehaltsüberprüfungen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

DE&I-Vision (Diversity, Equity & Inclusion)

In der Gruppe feiern wir Vielfalt und fördern eine integrative Kultur, in der sich jeder befähigt fühlt, einen Beitrag zu leisten. Wir schätzen die einzigartigen Hintergründe und Perspektiven unserer Mitarbeiter und sorgen dafür, dass jede Stimme gehört, jede vernünftige Idee geteilt und jeder Einzelne Verantwortung für unser gemeinsames Wachstum übernimmt.

Wir sind fest davon überzeugt, dass die Zusammenarbeit zwischen Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Sichtweisen Innovation vorantreibt und zu herausragenden Ergebnissen führt.
Gemeinsam sind wir stärker.

Ein Arbeitsplatz, der Vielfalt und Inklusion fördert, kommt nicht nur unseren Mitarbeitern zugute, sondern auch unserem Unternehmen. Er stärkt unsere Position als zielorientiertes, vertrauenswürdiges Unternehmen und bevorzugter Arbeitgeber, bei dem jeder einen sinnvollen Beitrag leisten und sich entfalten kann.

Ihre Einzigartigkeit, unsere Stärke

Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter

Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion sind eine gemeinsame Verantwortung aller Mitarbeiter des Unternehmens.

Von allen Mitarbeitern wird erwartet, dass sie die Grundsätze der Würde und des Respekts in allen Interaktionen wahren, sei es bei der Arbeit, bei arbeitsbezogenen Veranstaltungen (vor Ort oder
ausserhalb des Unternehmens) oder bei allen von der Unternehmensgruppe gesponserten Aktivitäten.

Jeder Mitarbeiter ist insbesondere dafür verantwortlich

  1. die Würde aller Menschen zu respektieren und ihre Vielfalt zu schätzen;
  2. Beitrag zu einem integrativen Umfeld, das frei von Diskriminierung, Belästigung und Mobbing ist;
  3. Aktive Sensibilisierung für unbewusste Vorurteile und Ergreifen von Massnahmen, um deren Auswirkungen am Arbeitsplatz zu minimieren.

Mitarbeiter, die sich unangemessen verhalten, müssen mit Disziplinarmassnahmen rechnen, wie in Punkt 8 „Konsequenzen” beschrieben.

Wenn ein Mitarbeiter das Gefühl hat, dass er in irgendeiner Form diskriminiert wurde, wird er aufgefordert, Unterstützung zu suchen, wie unter „Meldung unangemessenen Verhaltens“ beschrieben.

Verantwortlichkeiten der Führungskräfte

Alle Führungskräfte sind dafür verantwortlich, Hindernisse für die Gleichstellung zu erkennen und zu minimieren. Zu ihren Verantwortlichkeiten gehören unter anderem:

  1. Schaffung eines integrativen und sicheren Arbeitsumfelds, das DEI fördert und frei von Diskriminierung, Belästigung und Mobbing ist;
  2. Vorleben von inklusivem und respektvollem Verhalten, Wertschätzung aller Perspektiven und Anhören unterschiedlicher Standpunkte;
  3. Pflege einer Kultur, die Respekt gegenüber allen Mitarbeitern und anderen Stakeholdern im Arbeitsumfeld fördert;
  4. Sicherstellung, dass alle Mitarbeiter zusammenarbeiten, sich äussern, sich gegenseitig respektieren und unterschiedlichen Meinungen aktiv zuhören;
  5. Angemessene Reaktion auf jedes andere Verhalten, das nicht mit dieser oder anderen Richtlinien/Verfahren der Gruppe oder mit geltenden Gesetzen in Bezug auf Chancengleichheit, Vielfalt oder Inklusion vereinbar ist.
  6. Proaktive Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Systeme und Prozesse gerecht sind, auf individuelle Bedürfnisse eingehen und Hindernisse für den Erfolg beseitigen.

6. Diskriminierung, Belästigung und Mobbing

Die FamiCord AG Capital Group verpflichtet sich zu fairer Behandlung und Chancengleichheit in der Beschäftigung.
Alle Beschäftigungsentscheidungen basieren auf Leistung, Qualifikationen, Fähigkeiten, Arbeitsergebnissen und Erfolgen. Wir verbieten strengstens die Diskriminierung von Mitarbeitern oder Bewerbern aufgrund von nicht arbeitsbezogenen persönlichen Merkmalen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder -ausdruck, nationale Herkunft, Alter, körperliche oder geistige Fähigkeiten, Rasse, ethnische Zugehörigkeit, politische Überzeugungen oder Religionszugehörigkeit.

Wir erwarten von allen Mitarbeitern, dass sie sich jederzeit professionell und integrativ verhalten.
Unsere Null-Toleranz-Politik gilt für jede Form von Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing am Arbeitsplatz.
Diese Richtlinie gilt auch für Interaktionen mit Dritten, die mit Mitarbeitern der Gruppe in Kontakt stehen oder im Auftrag eines Unternehmens der Kapitalgruppe tätig sind.

Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglicher Form von Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing am Arbeitsplatz.

7. Meldung unangemessenen Verhaltens

Die Gruppe fördert eine Politik der offenen Tür und legt grossen Wert auf interne Kommunikation.
Wenn ein Mitarbeiter der Ansicht ist, dass gegen diese Richtlinie verstossen wurde, kann er dies in aller Transparenz seinem direkten Vorgesetzten oder alternativ einer dafür zuständigen Person melden, die Mitglied des internationalen Compliance-Teams der FamiCord AG Capital Group im jeweiligen Land oder der lokalen Personalabteilung ist.
Die FamiCord AG-Gruppe ist sich jedoch bewusst, dass die Behandlung bestimmter Themen schwierig sein kann. Um eine transparente Meldung zu erleichtern, stellt die Gruppe mehrere Kommunikationskanäle zur Verfügung, die sowohl für Mitarbeiter als auch für externe Interessengruppen (z. B. Kunden, Mitarbeiter, Vertreter, Geschäftspartner, Lieferanten, Aktionäre usw.) zugänglich sind. In bestimmten Tochtergesellschaften der Gruppe können Whistleblower, sofern gesetzlich vorgeschrieben, wählen, ob sie ihre Identität offenlegen oder anonym bleiben möchten.

Meldungen, die in gutem Glauben gemacht werden, werden auch dann nicht disziplinarisch geahndet, wenn sie sich später als unbegründet herausstellen. Ebenso gelten vorsätzlich falsche Meldungen oder Angaben als Verstoss gegen die vorliegende Richtlinie und werden gegebenenfalls mit Disziplinarmassnahmen geahndet.

Wie man einen Bericht erstellt – Kommunikationskanäle:

  1. Das Online-Whistleblowing-Portal, das in einigen Unternehmen der Gruppe zugänglich ist und über die Intranetseite des Unternehmens erreicht werden kann;
  2. E-Mails an folgende Adresse: [email protected]
  3. Per Post an folgende Adresse:
    Polski Bank Komórek Macierzystych sp. zo.o.
    Dobrosława Waleczek-Gaudnik – Leiterin Compliance Expertise Centre Al.
    Jana Pawła II 29
    00-867 Warschau,
    Polen

 

Verbot von Vergeltungsmassnahmen

Die FamiCord AG Gruppe verbietet strengstens Drohungen oder jegliche Form von Vergeltungsmassnahmen gegen Personen, die Verhaltensweisen melden, von denen sie vernünftigerweise annehmen, dass sie gegen diese Richtlinie verstossen, oder die in gutem Glauben Informationen im Zusammenhang mit einer Meldung oder Untersuchung solcher Verhaltensweisen bereitstellen. Jede Person, die Vergeltungsmassnahmen gegen Personen ergreift oder versucht, Vergeltungsmassnahmen gegen Personen zu ergreifen, die an einer Untersuchung im Zusammenhang mit einem Verstoss gegen diese Richtlinie beteiligt sind, einschliesslich durch Druckausübung oder Drohungen gegenüber dem Beschwerdeführer, wird gemäss Punkt 8 „Konsequenzen” disziplinarisch belangt.

8. Folgen

Jeder Mitarbeiter, der gegen diese Richtlinie verstösst, indem er sich diskriminierend, belästigend, mobbend oder in anderer Weise unzulässig verhält, muss mit angemessenen Disziplinarmassnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses gemäss den für die jeweilige Konzerngesellschaft geltenden lokalen Gesetzen sowie gegebenenfalls den einschlägigen internationalen Vorschriften rechnen.

Darüber hinaus können Verstösse gegen Bestimmungen in Bezug auf Diskriminierung, Belästigung, Gewalt, Drohungen, Machtmissbrauch oder ähnliches Fehlverhalten durch Dritte einen wesentlichen Verstoss gegen vertragliche Verpflichtungen darstellen. Solche Verstösse können zur Beendigung des Vertragsverhältnisses und, soweit gesetzlich zulässig, zu Schadensersatzansprüchen der Gruppe führen.