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Anti-Korruptions-Kodex

Anti-Korruptions-Kodex

der Vita 34 AG Capital Group, in Kraft ab dem 18. November 2024

Einleitung

Die Vita 34 AG Capital Group hält sich bei ihrer Tätigkeit an die höchsten rechtlichen und ethischen Standards. Die Gruppe ist bestrebt, sicherzustellen, dass alle ihre Aktivitäten nicht nur legal sind, sondern auch mit den besten Praktiken und Standards übereinstimmen.

Der Zweck dieses Antikorruptionskodexes ist es, die grundlegenden Verhaltensregeln für die Gruppe festzulegen, um jegliches korrupte Verhalten zu verhindern, eine Organisationskultur aufzubauen, die Korruption ablehnt und ethische Einstellungen bei allen Mitarbeitern fördert.

Die Unternehmen der Capital Group verpflichten sich im Rahmen der Stärkung einer effizienten und effektiven Organisation dazu:

  • die Gesetze zur Korruptionsbekämpfung einzuhalten;
  • Standards und bewährte Praktiken zur Korruptionsbekämpfung einhalten;
  • die höchsten Standards der Ethik und Transparenz bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit einhalten und fördern; und
  • kontinuierliche Verbesserung der Korruptionsbekämpfungsmassnahmen.

Dieser Anti-Korruptions-Kodex gilt für alle Prozesse innerhalb der Capital Group. Jede Einheit, die unter den Antikorruptionskodex fällt, ist dazu verpflichtet:

  • mit dem Antikorruptionskodex vertraut sein und die darin enthaltenen Antikorruptionsvorschriften einhalten;
  • sich regelmässig über den Antikorruptionskodex und die damit zusammenhängenden internen Vorschriften fortbilden.

Die Geschäftsleitung jedes Unternehmens der Kapitalgruppe verpflichtet sich dazu:

  • Umsetzung von Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung;
  • die Umsetzung dieses Antikorruptionskodex und der damit verbundenen Dokumente zu überwachen;
  • eine Schlüsselrolle beim Aufbau, der Förderung und der Vermittlung einer Organisationskultur spielen, die den Grundsätzen der Korruptionsbekämpfung entspricht.

 

Der Antikorruptionskodex stellt eine Klarstellung der Bestimmungen des Ethikkodex der Capital Group dar, insbesondere des Grundsatzes „Wir dulden keine Korruption und kein unredliches Verhalten“ und ist in Übereinstimmung mit dem Ethikkodex der Capital Group und den Antikorruptionsvorschriften der in den einzelnen Ländern allgemein geltenden gesetzlichen Bestimmungen auszulegen.

Einrichtungen, die unter den Antikorruptionskodex fallen – alle natürlichen Personen, die Arbeiten oder Dienstleistungen erbringen und Funktionen im oder für das Unternehmen ausüben, einschliesslich: Arbeitnehmer, Zeitarbeitnehmer (einschliesslich Vertretungen), Personen, die Arbeiten auf einer anderen Grundlage als einem Arbeitsverhältnis, einschliesslich auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Vertrags, erbringen, Bevollmächtigte, Mitglieder der Organe des Unternehmens, Praktikanten, Freiwillige, Auszubildende sowie Auftragnehmer, Lieferanten und Geschäftspartner und andere Personen und Einrichtungen, die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen.

1. Definitionen

  1. Gruppe oder Capital Group – Vita 34 AG ;
  2. Unternehmen – jedes der Capital Group;
  3. Beamter – eine Person, die bei einer Organisationseinheit beschäftigt ist, die öffentliche Gelder ausgibt, sowie andere Personen, die aufgrund geltender Gesetze und Vorschriften befugt oder verpflichtet sind, eine bestimmte öffentliche Tätigkeit auszuführen;
  4. Anti-Korruptions-Kodex – dieses Dokument, das in der Vita 34 AG Capital Group gilt;
  5. Ethikkodex – der Ethikkodex der Capital Group, der ab dem Januar 2024 in den Unternehmen der Capital Group umgesetzt wird;
  6. Interne Vorschriften – alle Verfahren, Anweisungen, Beschlüsse, Verordnungen und andere ähnliche interne Vorschriften der Gesellschaft oder der Kapitalgruppe, in denen die Normen festgelegt sind, die das im Unternehmen geltende Verhalten regeln und den im Unternehmen tätigen Personen Pflichten auferlegen oder Rechte einräumen;
  7. Interessenkonflikt – eine Situation, in der ein persönliches oder finanzielles Interesse des Mitarbeiters – direkt oder indirekt – seine Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit bei der Erfüllung seiner beruflichen Pflichten, bei der Entscheidungsfindung oder bei der Wahrnehmung anderer von der Gesellschaft übertragener Aufgaben gefährdet oder gefährden könnte;
  8. Korruption – das Gewähren, Annehmen, Versprechen oder Fordern eines ungerechtfertigten finanziellen oder nicht-finanziellen Vorteils für sich selbst oder einen Dritten als Gegenleistung für den Missbrauch von Macht, die Nichterfüllung einer Pflicht oder eine andere Nutzung einer ausgeübten Funktion oder Position, die rechtswidrig ist oder gegen die Grundsätze des Gemeinschaftslebens verstösst und eine sozial schädliche Gegenseitigkeit darstellt.

2. Wie lassen sich Korruptionsrisiken erkennen?

Die in diesem Antikorruptionskodex enthaltene Definition von Korruption gilt für alle Unternehmen der Capital Group in Übereinstimmung mit den geltenden lokalen Gesetzen und den internationalen Anti- Korruptionsvorschriften, einschliesslich der UN-Konvention gegen Korruption vom 31. Oktober 2003 und der OECD-Leitsätze.

Korruption kann jede Handlung sein, die im unerlaubten Anbieten, Versprechen, Gewähren, Annehmen oder Fordern von unzulässigen finanziellen oder nicht-finanziellen Vorteilen besteht.

Unter Korruption verstehen wir insbesondere den Missbrauch anvertrauter Macht zum eigenen Vorteil, der von Einzelpersonen oder Organisationen ausgehen kann. Dazu gehören Praktiken wie Schmiergeldzahlungen, Betrug, Erpressung, geheime Absprachen und Geldwäsche. Der Begriff umfasst auch das Angebot oder die Annahme von Geschenken, Darlehen, Gebühren, Belohnungen oder anderen Vorteilen an oder von Personen als Anreiz, etwas zu tun, was unehrlich oder illegal ist oder einen Vertrauensbruch bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens darstellt. Dies kann Geld- oder Sachleistungen umfassen, wie z. B. kostenlose Waren, Geschenke und Urlaube, oder besondere persönliche Dienstleistungen, die zum Zweck eines unzulässigen Vorteils angeboten werden oder die zu einem moralischen Druck führen können, einen solchen Vorteil zu erhalten.

Der Wert der Vorteile ist im Falle von Korruption nicht wichtig – finanzielle Vorteile können auch

kleinste Geldbeträge umfassen, ebenso wie nicht-finanzielle Vorteile – selbst kleine Gefälligkeiten.

Bei Korruption spielt es auch keine Rolle, auf welche Weise der Vorteil erlangt wurde – ob ein unrechtmässiger Vorteil direkt (z. B. persönlich erhaltenes Bargeld oder Hilfe bei einer Beförderung) oder indirekt (z. B. durch Annahme oder Gewährung von Geschenken) erlangt wurde.

Nicht nur eine Handlung, die ein bestimmtes Ergebnis bewirkt, kann eine korrupte Handlung darstellen. Korruption kann sich auch darin äussern, dass eine Person oder eine Gruppe von Personen dazu veranlasst wird, bestimmte Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen, zu denen sie verpflichtet oder befugt sind.

Die Definition von Korruption ist ihrem Wesen nach universell – jede Handlung, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, gilt als Korruption im Sinne des von der Gruppe angenommenen Antikorruptionskodex, unabhängig davon, wo die Handlung stattgefunden hat.

Denken Sie daran, dass manchmal sogar legitime Handlungen letztendlich zu Korruption führen können.

Beispiel Korruption:
Situation: Gewährung einer Spende an einen Beamten als Gegenleistung für eine für das Unternehmen vorteilhafte Entscheidung.

2.1 Welche Arten von Leistungen gibt es?

Ein Vorteil kann sowohl finanziell als auch nicht-finanziell sein.

Finanzielle Zuwendung – bezieht sich auf jede Form der Vergütung, die einen Geldwert hat, einschliesslich, aber nicht beschränkt Bargeldtransfer oder Banküberweisung. Ein finanzieller Vorteil kann auch die Überweisung von Geldern in anderer Form sein, z. B. Prepaid-Karten, Gutscheine, Sachgeschenke oder andere Vermögenswerte, die unter den gegebenen Umständen zur Bereicherung einer natürlichen oder juristischen Person führen.

Nicht-finanzieller Nutzen – bezieht sich auf jede Form von Nutzen, der keinen direkten Geldwert hat oder für Geld nicht kalkulierbar ist. Dies können Aktivitäten oder Privilegien sein, die indirekt die berufliche, persönliche oder soziale Situation einer Person verbessern. Beispiele für solche Vorteile sind u. a.: Erlangung einer Beförderung, Aussicht auf einen Arbeitsplatz, Knüpfen wertvoller Kontakte oder Weitergabe vertraulicher Informationen.

Neben den aufgeführten Beispielen kann ein finanzieller oder nicht finanzieller Vorteil auch jede andere Form der Vergütung oder Vergünstigung sein, die unter den gegebenen Umständen als unvereinbar mit den geltenden ethischen oder rechtlichen Grundsätzen angesehen werden kann.

2.2 Welche Mechanismen stecken hinter der Korruption?

Denken Sie daran:
Die Korruption betrifft nicht nur Beamte oder öffentliche Personen. Sie kommt auch in der Privatwirtschaft vor.

  • Privater Sektor
    In der Privatwirtschaft kann Korruption unter anderem darin bestehen, dass finanzielle oder nichtfinanzielle Vorteile an Geschäftspartner oder sogar Mitarbeiter übertragen werden.
    In der Privatwirtschaft ist das Ziel der Korruption in der Regel die Beeinflussung der Auswahl eines bestimmten Angebots. Korruption kann nicht nur von einem Mitarbeiter eines der Unternehmen der Kapitalgruppe begangen werden, sondern auch von jeder natürlichen Person, die Arbeiten oder Dienstleistungen erbringt, und einer juristischen Person, die Dienstleistungen erbringt, einschliesslich Vermittlern, Auftragnehmern, Lieferanten, Geschäftspartnern sowie anderen Personen und Einrichtungen, die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen und deren Aktivitäten die Situation des Unternehmens beeinflussen können.
  • Öffentlicher Sektor
    Im öffentlichen Sektor steht Korruption meist im Zusammenhang mit der Verwendung öffentlicher Gelder.
    Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn es sich bei der betreffenden Person um einen Amtsträger im Sinne der in einem bestimmten Land geltenden rechtlichen Definition handelt.

3. Was ist zu tun, wenn man Zeuge von Korruption wird?

Auch das zuverlässigste Antikorruptionsmanagementsystem kann nicht immer alle Unregelmässigkeiten verhindern.

Daher ist es von entscheidender Bedeutung, auf jedes Verhalten, das die Merkmale von Korruption tragen könnte, angemessen zu reagieren.

Die Geschäftsleitung jedes Unternehmens der Capital Group ist für die Durchführung von Anti- Korruptionsmassnahmen zur Verhinderung von Korruption in allen Unternehmen verantwortlich.

3.1 Wie soll man reagieren?

Wenn Sie bemerken, dass die Handlungen Ihres Kollegen, Auftragnehmers oder Unterauftragnehmers die Merkmale der Korruption erfüllen und daher Zweifel aufkommen lassen, zögern Sie nicht, dies anzusprechen oder Ihre Zweifel dem unmittelbaren Vorgesetzten, einem Mitglied des internationalen Compliance-Teams oder über das System zur Meldung von Unregelmässigkeiten zu melden, falls ein solches in Ihrer Organisation existiert.

Wenn Ihnen, während Sie für das Unternehmen arbeiten, ein finanzieller oder nicht finanzieller Vorteil angeboten wird oder jemand einen solchen Vorteil als Gegenleistung für eine bestimmte Handlung von Ihnen verlangt, sollten Sie sich unbedingt weigern und die Situation Ihrem Vorgesetzten melden (auch bei Verdacht auf Provokation durch Konkurrenten, Massenmedien oder Behörden).

3.2 Interessenkonflikt

Als Teil der Capital Group sind wir bestrebt, die höchsten ethischen Standards einzuhalten.

Seien Sie sich bewusst, dass Interessenkonflikte korruptes Verhalten begünstigen. Achten Sie daher darauf, dass Sie Situationen vermeiden, in denen Ihr finanzielles, wirtschaftliches oder sonstiges Interesse direkt oder indirekt Ihre Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit bei der Erfüllung Ihrer beruflichen Pflichten, bei der Entscheidungsfindung oder bei der Wahrnehmung anderer Aufgaben, die Ihnen vom Unternehmen anvertraut wurden, gefährdet oder gefährden könnte.

Um das Auftreten eines Interessenkonflikts zu vermeiden, sollten Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben die nachstehenden Grundsätze beachten:

  • Grundsatz der Selbstlosigkeit – lassen Sie sich bei Ihren Entscheidungen nicht von privaten Interessen leiten und erwarten Sie keine Vorteile für sich selbst oder Ihre Angehörigen (Familie, Freunde);
  • Grundsatz der Unparteilichkeit – in Geschäftsangelegenheiten transparent und ehrlich handeln, sich nicht von persönlichen Vorlieben leiten lassen und stets die Grundsätze des fairen Wettbewerbs beachten.

Das private Interesse wird in den folgenden Dimensionen verstanden:

  • Persönlich – Angelegenheiten, die den eigenen Besitz oder die eigene berufliche Laufbahn betreffen;
  • Familie – Leistungen für die Familie, die Ihre beruflichen Pflichten verletzen können, das Interesse Ihrer Familie auf Kosten der Erfüllung der dienstlichen Pflichten;
  • Gruppe – Bevorzugung der Interessen der Gruppe, der man angehört, auf Kosten von unparteiischen Entscheidungen.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Interessenkonflikt entstehen könnte, sollten Sie sich unverzüglich aus der Angelegenheit heraushalten und Ihren Vorgesetzten informieren.

3.3 System zur Meldung von Unregelmässigkeiten im Unternehmen

Sie sollten jede verdächtige Aktivität über das System zur Meldung von Unregelmässigkeiten im Unternehmen melden, sofern ein solches System vorhanden ist. Die Regeln für die Nutzung dieses Systems sind in dem entsprechenden Verfahren zur Meldung von Unregelmässigkeiten und zum Schutz von Hinweisgebern festgelegt. Alle Meldungen, die über dieses System gemacht werden, werden sorgfältig analysiert und gemäss den Regeln des in einem bestimmten Unternehmen der Capital Group geltenden Verfahrens geprüft.

In jedem Land, in dem die Unternehmen der Capital Group ein System zur Meldung von Unregelmässigkeiten in Übereinstimmung mit den lokalen Vorschriften eingeführt haben, wird ein externes elektronisches Meldesystem genutzt, das die sichere und vertrauliche Übermittlung von Bedenken hinsichtlich Unregelmässigkeiten ermöglicht. Diese Online-Meldeplattform wird von einem unabhängigen Drittanbieter betrieben. Die Compliance-Funktionen werden jedoch intern wahrgenommen, entweder durch den Compliance-Beauftragten oder durch Personen, die zu diesem Zweck vom Vorstand ernannt wurden. In jedem Land, in dem das System zur Meldung von Unregelmässigkeiten im Unternehmen eingerichtet ist, ist es in der jeweiligen Landessprache zugänglich und steht nicht nur den Mitarbeitern, sondern auch den Lieferanten und Kunden zur Verfügung.

In Unternehmen, die nicht über ein formelles System zur Meldung von Unregelmässigkeiten verfügen, sollte jedes Verhalten, das Ihren Verdacht erregt, direkt Ihrem Vorgesetzten oder einem Mitglied des internationalen Compliance-Teams, das in dem betreffenden Unternehmen arbeitet, gemeldet werden. Wird Ihr Vorgesetzter verdächtigt, sollte die Meldung an die Geschäftsleitung des Unternehmens oder den Eigentümer gerichtet werden.

Jede Person, die in gutem Glauben Vorfälle von Korruption oder Bestechung meldet, ist in allen Unternehmen der Capital Group vor jeder Form von Vergeltung, Diskriminierung oder nachteiligen Massnahmen aufgrund ihrer Meldung geschützt.

Die Personen, die in den einzelnen Unternehmen der Capital Group Untersuchungen durchführen, arbeiten unabhängig von der Geschäftsleitung oder den Führungskräften, die direkt in die zu untersuchende Angelegenheit involviert sind. Dieser Ansatz ist wichtig, um Interessenkonflikte zu vermeiden und sowohl Objektivität als auch Fairness während des gesamten Untersuchungsprozesses zu gewährleisten.

Jedes Unternehmen innerhalb der Capital Group stellt sicher, dass alle Erkenntnisse aus den Berichten angemessen geprüft und an die zuständigen Management- und Aufsichtsgremien weitergeleitet werden. Dies geschieht in Übereinstimmung mit den lokalen Vorschriften und Grundsätzen, um sicherzustellen, dass alle Erkenntnisse angemessen und verantwortungsvoll innerhalb der Struktur des jeweiligen Landes weitergegeben werden.

Wenn das Unternehmen einen Verstoss gegen den Korruptions- oder Verhaltenskodex feststellt (der über das System zur Meldung von Unregelmässigkeiten im Unternehmen direkt oder an Ihren Vorgesetzten oder an ein Mitglied des internationalen Compliance-Teams, das in jeweiligen Unternehmen tätig ist, gemeldet wird), wird der Verstoss auch dem lokalen Risikomanagementbeauftragten und/oder dem Risikomanagementbeauftragten der Gruppe gemeldet, der die Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, den Ruf und die Finanzen des Unternehmens zusammen mit dem verantwortlichen Risikoeigner bewertet. Der Verstoss wird dann in das Risikoinventar des Unternehmens aufgenommen, entweder als Ad-hoc-Meldung oder als Teil der regelmässigen Berichterstattung, so dass geeignete Abhilfemassnahmen ergriffen werden können.

Bitte beachten Sie, dass die Unternehmen der Capital Group keine Meldungen akzeptieren, die in böser Absicht erfolgen. Meldungen, die böswillig, falsch und unberechtigt sind und z.B. darauf abzielen, andere Personen zu diffamieren, werden als Missbrauch behandelt und können entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.

Das System zur Meldung von Unregelmässigkeiten dient dem Schutz sowohl der einzelnen Unternehmen der Capital Group als auch der Mitarbeiter dieser Unternehmen.

Die oben erwähnten Berichte spielen eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung der Sicherheit der gesamten Capital Group. Mit diesen Berichten können die Unternehmen der Gruppe Tätigkeitsbereiche mit erhöhtem Risiko identifizieren, was eine effektivere Vorbeugung von Problemen in der Zukunft und die Minimierung des Korruptionsrisikos ermöglicht.

Ausführliche Informationen über die Möglichkeiten zur Meldung von Unregelmässigkeiten finden Sie auf den Websites der Unternehmen, die das System zur Meldung von Unregelmässigkeiten eingeführt haben.

3.4 An wen kann man sich im Zweifelsfall in Sachen Korruption wenden?

Die Person, an die Sie sich im Zweifelsfall wenden können, ist Ihr unmittelbarer Vorgesetzter eine zugewiesene Person, die Mitglied des Group International Compliance Teams ist.

Sie können ihnen alle Fragen zum Antikorruptionskodex sowie zu den Grundsätzen ethischen Verhaltens und anderen internen Regelungen der Capital Group oder des Unternehmens stellen.

4. Anti-Korruptionsvorschriften

Alle Mitarbeiter und Personen, die für und im Namen der zur gehörenden Capital Group gehörenden Unternehmen handeln, sind verpflichtet, die folgenden Regeln einzuhalten:

    1. Null Toleranz für jede Form von
    2. Es ist verboten, direkt oder indirekt materielle oder persönliche Vorteile oder deren Versprechen im Zusammenhang mit der Erfüllung beruflicher Pflichten anzunehmen, anzubieten oder zu fordern, wenn eine solche Handlung die Merkmale der Korruption erfüllt.
    3. Es ist verboten, Einfluss auf die Capital Group oder andere Organisationen oder öffentliche Einrichtungen zu nehmen, um sich einen unzulässigen finanziellen Vorteil zu verschaffen (Einflussnahme).
    4. Ein Interessenkonflikt, der unter anderem als ein tatsächlicher oder formaler Zustand verstanden wird, durch den die Objektivität und Unparteilichkeit bei der Ausübung der übertragenen Aufgaben gestört wird, sollte vermieden werden.
    5. In besonders korruptionsgefährdeten Bereichen sollten verstärkte Vorsichtsmassnahmen getroffen
    6. Die Capital Group verpflichtet sich, mit Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten, die ihre Geschäftstätigkeit auf ehrliche, ethische Weise und in Übereinstimmung mit den in einem bestimmten Land geltenden Standards ausüben.
    7. Die Capital Group verwendet Anti-Korruptionsklauseln in Unternehmen mit entsprechenden internen Regelungen, die Geschäftspartner zur Einhaltung ethischer Mindeststandards verpflichten.
    8. Bei Geschäftskontakten mit Geschäftspartnern der Unternehmen der Capital Group ist darauf zu achten, dass diese Beziehungen ehrlich und transparent sind und ihren formalen Charakter
    9. Folgendes ist nicht zulässig*:
      • die Annahme von Geschenken, wenn dies eine Geschäftsentscheidung beeinflussen könnte;
      • die Weitergabe oder Annahme von Bargeld oder Bargeldäquivalenten sowie Einladungen mit Luxuscharakter;
      • die Gewährung von Geschenken an Personen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, an Amtsträger, in Situationen, die den Eindruck der Übertragung von Bestechungsgeldern erwecken können.
    10. Es ist verboten, politische Organisationen direkt oder indirekt zu unterstützen.
    11. Die Einstellung und Beförderung in den Unternehmen der Gruppe erfolgt auf der Grundlage klar definierter, objektiver Kriterien in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung für diesen Bereich, wobei Vetternwirtschaft, Klüngelei und Einflussnahme ausgeschlossen sind.

5. Was sind die Folgen eines Verstosses gegen den Antikorruptionskodex?

Ein Verstoss gegen die in diesem Antikorruptionskodex genannten Grundsätze kann je nach den Umständen disziplinarische oder rechtliche Sanktionen nach sich ziehen.

 

5.1 Disziplinarmassnahmen

Ein Mitarbeiter eines Unternehmens der Capital Group, der gegen den Antikorruptionskodex oder andere in den Unternehmen der geltende interne Vorschriften verstossen hat, kann mit Disziplinarstrafen belegt werden, die in den in einem bestimmten Land geltenden Gesetzen vorgesehen sind, insbesondere im Arbeitsgesetzbuch oder in der Arbeitsordnung eines bestimmten Unternehmens.

 

5.2 Rechtliche Massnahmen

Für den Fall, dass der Verstoss gegen den Antikorruptionskodex oder andere in den Unternehmen der Capital Group geltende interne Vorschriften nach dem Gesetz einen Straftatbestand darstellt, kann ein Strafverfahren gegen den Täter eingeleitet werden.

Eine solche Massnahme kann je nach Art der Handlung auf Antrag eines Unternehmens der Capital Group oder von Amts wegen ergriffen werden.

Die Grundlage für eine rechtliche Haftung kann auch ein Verstoss gegen den Antikorruptionskodex oder andere in der Capital Group oder in einem ihrer geltende interne Vorschriften sein, der zu einem Schaden für das Unternehmen oder Dritte führt. In diesem Fall kann der Verstoss zu einem zivilrechtlichen Verfahren führen, um eine Entschädigung für den erlittenen Schaden zu erhalten.

 

6. Ausbildung

Alle Mitarbeiter der Capital Group werden in Bezug auf den Antikorruptionskodex geschult, um ein umfassendes Verständnis der Standards und Praktiken zu gewährleisten, die zur Verhinderung von Bestechung und Korruption erforderlich sind.

Diese Schulung wird in allen Einheiten der Capital Group das Erkennen, Vermeiden und Melden von korrupten Praktiken abdecken und die Bedeutung der Einhaltung sowohl interner Richtlinien/Kodizes als auch geltender Gesetze betonen. Durch die Bereitstellung kontinuierlicher Schulungen und Ressourcen wollen wir alle Mitarbeiter mit dem Wissen und den Fähigkeiten ausstatten, die erforderlich sind, um die Integrität der Capital Group zu wahren und jegliche Verwicklung in Korruption zu verhindern.

 

Dieser Anti-Korruptions-Kodex gilt für die Vita 34 AG Capital Group, und im Falle einer Namensänderung beziehen sich alle Verweise auf die Vita 34 AG Capital Group automatisch auf den neuen Namen der Capital Group ab dem Datum seiner offiziellen Einführung, ohne dass dieser Anti-Korruptions-Kodex geändert werden muss.

Anti-Korruptions-Kodex der Vita 34 AG Kapitalgruppe

Genehmigt durch den Vorstand der Vita 34 AG am 5. November 2024